Allgemeines
Personal
Personal in MAK | 76,75 |
Auszubildende | 22 |
Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 20,5 % |
Stand 01.01.2024
Aufgaben
Das Finanzamt Uffenheim ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung
- der Einkommensteuer
- der Lohnsteuer
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung
- der Eigenheimzulage
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG).
Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Ansbach.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Hilpoltstein und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.