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Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckungsstelle

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 09842 200 + Nebenstelle
A - SCG Einzelfälle 522
SCH - Z Einzelfälle 523
252/150/00000 - 252/799/99999 A - Z Allgemein 507, 508, 511, 513
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Aufgabenbereich Telefon 09842 200 + Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden 504, 505
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsaußendienst

Aufgabenbereich Telefon 09842 200 + Nebenstelle
Außendienst (Ansprechstelle im Innendienst) 512
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar