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Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckungsstelle

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 09842 200 + Nebenstelle
A - SCG Einzelfälle522
SCH - Z Einzelfälle523
252/150/00000 - 252/799/99999 A - Z Allgemein507, 508, 511, 513
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

AufgabenbereichTelefon 09842 200 + Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden504, 505
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsaußendienst

AufgabenbereichTelefon 09842 200 + Nebenstelle
Außendienst (Ansprechstelle im Innendienst)512
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar