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Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Stundungs- und Erlass-Stelle

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 09842 200 + Nebenstelle
252/150/00000 - 252/799/99999 Allgemein218
252/150/00000 - 252/799/99999 Erlass von Säumniszuschlägen bis 2.500 EUR218
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar