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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 09842 200 + Nebenstelle
252/296/00000 - 252/296/99999 A - Z Grenzgänger115
252/300/00000 - 252/355/99999 A - CK 117
252/356/00000 - 252/370/99999 CL - DOR 115
252/371/00000 - 252/449/99999 DOS - HAUZ 575
252/450/00000 - 252/489/99999 HAV - JT 573
252/490/00000 - 252/520/99999 JU - KRD 574
252/521/00000 - 252/574/99999 KRE - MN 569
252/575/00000 - 252/623/99999 MO - RAS 567
252/624/00000 - 252/704/99999 RAT - SPH 570
252/705/00000 - 252/786/99999 SPI - Z 566
252/798/00000 - 252/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer117
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar